Brandschutzschalter nach der neuen VDE 0100-420
Aktuelle Anforderungen an Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs)
Die gerne als „Brandschutzschalter“ bezeichneten Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) haben spätestens mit in Kraft treten der VDE 0100-420 vom Februar 2016 für einige Aufregung in der Fachwelt gesorgt. Veröffentlichungen im Stil von „Brandschutzschalter – Jetzt wird er Pflicht!“ wie man sie zu dieser Zeit vielfach von Herstellern und Fachverlagen lesen konnte, haben dabei eher zur Verwirrung beigetragen und dadurch die Verbreitung eher behindert statt gefördert. Dabei ist eine Einrichtung zur zeitnahen Fehlerlichtbogenerkennung und –abschaltung, wie sie z.B. durch Wackelkontakte an Leiteranschlussstellen oder Steckverbindungen entstehen können, in vielen Situationen sicherlich eine sinnvolle und wirksame Maßnahme zum Schutz vor Elektrobränden. Aber welche Situationen sind das genau und gibt es wirklich eine Pflicht zum Einbau?
Bei der Beantwortung dieser Fragen hilft seit Oktober 2019 ein Blick in die Neufassung der VDE 0100-420. Hier wird nun eine klare Empfehlung ausgesprochen, in welchen Fällen auf Grund von besonderen Risiken ein AFDD als zusätzliche Maßnahme zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen vorzusehen ist.
Dazu gehören nach dieser Norm Schlafräume (zum Schutz der schlafenden Personen), Räume mit besonderem Brandrisiko bzw. Feuergefährdete Betriebsstätten gemäß VdS 2033 (zum Schutz vor einem durch die Art der Nutzung hervorgerufenen erhöhten Brandrisiko), Räume oder Orte aus Bauteilen mit brennbaren Baustoffen (man denke hier z.B. an Dachstühle in Holzbauweise) sowie Räume mit einer Gefährdung für unersetzbare Güter (das können z.B. Museen oder auch Sakralbauten wie Kirchen sein).
Zur Erkennung der besonderen Risiken durch Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen ist für die vorgenannten Bereiche bereits in der Planungsphase eine Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen und zu dokumentieren. Das bedeutet, hier ist der Fachplaner gefordert, im Falle einer Betriebsstätte ist die Risiko- und Sicherheitsbewertung aber auch eine Pflicht des Betreibers, betrifft sie doch gleichermaßen den Sach- wie auch den Personenschutz. Unabhängig davon kann aber auch in einer Bestandsanlage das Nachrüsten von AFDDs eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz vor Elektrobränden sein. Hier kann der VdS-anerkannte Sachverständige auf Grund seiner besonderen Qualifikation objektiv beraten und unterstützen.