Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit
Beratungsleistungen im Arbeitsschutz
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gefährdungsbeurteilungen
Seminare und Schulungen
Beratungsleistungen im Arbeitsschutz
Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG ist der Arbeitsgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. …
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… Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Weiterhin beschreiben auch die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Pflichten des Arbeitgebers. In der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ ist in § 2 geregelt, dass der Unternehmer Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen hat. Durch einen Artikel im Sozialgesetzbuch VII hat diese Forderung Gesetzescharakter. Auf Grund dieser Regelungen haftet der Unternehmer persönlich für die Folgen arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfälle seiner Beschäftigten. Um sich hier als Unternehmer rechtssicher zu verhalten und das persönliche Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten, ist externe fachliche Unterstützung in Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes oft unerlässlich. Wir unterstützen Sie hier gerne! Ihr Vorteil: Eine moderne und arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation erhält die Produktivität und Motivationsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter, kann diese sogar deutlich steigern. Das bedeutet erhöhte Rentabilität, geringere Kosten und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, und das oft ohne größere Investitionen.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, den Unternehmer in allen Fragen das Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat somit eine Schlüsselposition bezüglich des Arbeitsschutzes und kann dadurch einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter und letztlich auch zum Erfolg des Unternehmens leisten. Die Qualität ihrer Arbeit wird dabei durch ihre Ausbildung, ihre Erfahrung …
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… aber auch durch ihr besonderes Engagement bei der Umsetzung der gesetzten Ziele im Arbeitsschutz bestimmt. Als Partner für eine zeitgemäße und arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation unterstützen wir Sie hier gerne. Ihr Vorteil: Es entfällt die Notwendigkeit, sich oder einen eigenen Mitarbeiter für diese Aufgabe freizustellen, zu qualifizieren und laufend fortzubilden. Das spart Kosten und erlaubt die Konzentration auf das eigene Kerngeschäft.
Gefährdungsbeurteilungen
Gefährdungsbeurteilungen werden in verschiedenen Gesetzen gefordert. So hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (ArbSchG §5). Der Arbeitgeber muß über Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis der Überprüfung ersichtlich sind (ArbSchG §6). Der Arbeitgeber hat vor Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen …
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… und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (BetSichV §3). Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln und zu dokumentieren (DGUV Vorschrift 1 §3). Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung der Gefährdungen, der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen und bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen. Bei der Dokumentation stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, so dass auch eine Fortschreibung bereits eingeführter Arbeitsschutzdokumente oder die Integration der Gefährdungsbeurteilungen in bereits bestehende QM-Systeme möglich wird.
Seminare und Schulungen
Als Partner für eine zeitgemäße und arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Leistungen auch diverse Seminare und Schulungen zu verschiedenen Unterweisungsthemen an, die wir insbesondere auch in der Form einer Inhouse-Veranstaltung direkt in Ihrem Betrieb durchführen können. Die Inhalte der Veranstaltungen können dabei direkt an ihre Bedürfnisse angepasst werden.
BEISPIELE
- Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)
- Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Regelmäßige Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter
- Regelmäßige Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter
- Praktische Löschübung
- Andere Themen / Unterweisungen auf Nachfrage!