PRÜFUNG TECHNISCHER ANLAGEN

Prüfung elektrischer Anlagen gemäß VdS 2871 bzw. Klausel 3602

Gut ein Drittel aller Brände können auf Fehler in elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zurückgeführt werden. Dieses Risiko zu minimieren ist das Ziel der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch den VdS-anerkannten Sachverständigen (VdS 2871). Daher werden für diese Prüfung …

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… neben der besonderen Qualifikation der prüfenden Person auch weitere über den Rahmen der DIN VDE 0105-100 hinausgehende Prüfungen gefordert. Dazu gehören spezielle Messungen von Schutzleiter- und Neutralleiterströmen, die Durchführung thermografischer Messungen und die Überprüfung auf besondere Brandrisiken und Mängel auf der Basis schadensstatistischer Daten der Feuerversicherungen.

Die Prüfung durch den VdS-anerkannten Sachverständigen ist eine zertifizierte Prüfung der elektrischen Anlagen. Sie gewährleistet eine objektive Prüfung durch einen unabhängigen Dritten.

Elektrothermografie gemäß Vorgaben der Sachversicherer

Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren, bei dem Wärmestrahlung sichtbar gemacht wird. Hierbei wird die für das menschliche Auge unsichtbare Infrarotstrahlung aufgenommen und elektronisch zu einem Falschfarbenbild verarbeitet. Besondere Qualifikation, Erfahrung und …

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… die richtige Ausrüstung gemäß den Vorgaben des VdS ermöglichen nun, diese Bilder zum frühzeitigen Erkennen gefährlicher Mängel zu nutzen (VdS 2859). Die Minimierung von Brand und Unfallgefahren hilft bei der Vermeidung von Folgeschäden und sichert die Anlagenverfügbarkeit.

Die Elektrothermografie durch den VdS-anerkannten Sachverständigen ist eine zertifizierte Prüfung der elektrischen Anlagen. Sie gewährleistet eine objektive Prüfung durch einen unabhängigen Dritten.

Photovoltaik-Anlagen

Egal, ob neu errichtet, im Regelbetrieb oder auch Alt, ohne regelmäßige Überwachung kann eine Photovoltaik-Anlage nicht sicher funktionieren (DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712) und DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1)). Sie büßt dann oft nicht nur Ihren Nutzen ein, sondern kann auch zu einer echten Gefahr für den Menschen und für den Betrieb werden. Der VdS-anerkannte Sachverständige …

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… für Photovoltaikanlagen (PV-Sachverständiger) kann durch seine besondere Qualifikation und mittels spezialisierter Prüf- und Messverfahren dabei helfen, Personen und Sachwerte zuverlässig zu schützen und Erträge aus dem Betrieb der Photovoltaik-Anlage zu sichern.
Die Prüfung durch den VdS-anerkannten Sachverständigen ist eine zertifizierte Prüfung an Photovoltaik-Anlagen. Sie gewährleistet eine objektive Prüfung durch einen unabhängigen Dritten.

Regelmäßig wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3

Der Gesetzgeber fordert in der BetrSichV für alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch zu Gefährdungen der beschäftigten Mitarbeiter führen können, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen (BetrSichV §14). 

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Diese grundsätzliche Anforderung trifft in besonderem Maße auch auf die ortsfest installierten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu, da diese ein extrem hohes Gefährdungspotential bei auftretenden Mängeln haben. Daher fordert auch die gesetzliche Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 3 den Unternehmer zu einer solchen Prüfung auf. Beschrieben wird die regelmäßig wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in der DIN VDE 0105-100. Ziel der Prüfung ist hier klar die Sicherheit von Personen vor den Wirkungen eines elektrischen Schlags und vor Verbrennungen sowie der Schutz vor Sachschäden durch Brand und Wärme, die durch Fehler in der elektrischen Anlage entstehen. Die Fristen sind dabei immer so zu bemessen, dass Gefährdungen rechtzeitig entdeckt und aufgezeigt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren.

Wartungsleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung elektrischer Anlagen

In der DIN VDE 0105-100 wird beschrieben, dass wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen möglichst ohne Demontage- oder Montagetätigkeiten durchgeführt werden sollen. Das ist auch sinnvoll, da die Prüfung Gefährdungen in den Anlagen aufzeigen soll, ohne dabei selbst einen negativen Einfluss auf den Zustand der Anlagen zu nehmen. Unsere Erfahrung zeigt nun, dass dennoch eine Vielzahl sinnvoller Erhaltungsmaßnahmen bei …

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… zuverlässiger Beachtung der zuvor beschriebenen normativen Vorgaben im Zuge der Prüfung durchführbar sind und auf Wunsch zu einer Wartung zusammengestellt werden können, z.B.: Besichtigung, Reinigung, Kontrolle der Klemmenverbindungen (Thermografie mittels Wärmebildkamera), Messung der Neutral- und Schutzleiterströme, (An Mittelspannungsanlagen Sichtkontrolle und Thermografie mittels Wärmebildkamera).
In der selben Weise lassen sich auf Wunsch auch bereits diverse Kleinmängel, die oft den größten Teil der vorgefundenen Mängel ausmachen, im Zuge der Prüfung beseitigen z.B.: Befestigung loser Bauteile, Nachziehen loser Klemmenverbindungen (Feststellung mittels Wärmebildkamera), Ersetzen fehlender Abdeckstreifen und Sicherungskappen (Berührungsschutz), Ergänzen fehlender Beschriftungen und Warnhinweisen, handschriftliches Aktualisieren der Dokumentation.

Regelmäßig wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel / Geräte gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3

Der Gesetzgeber fordert in der BetrSichV für alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch zu Gefährdungen der beschäftigten Mitarbeiter führen können, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen (BetrSichV §14). Diese grundsätzliche Anforderung trifft in besonderem Maße auch auf die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel / Geräte zu, …

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da diese ein extrem hohes Gefährdungspotential bei auftretenden Mängeln haben. Daher fordert auch die gesetzliche Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 3 den Unternehmer zu einer solchen Prüfung auf. Beschrieben wird die regelmäßig wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in der DIN EN 50699 (VDE 0702): 2021-06. Die Fristen sind dabei immer so zu bemessen, dass Gefährdungen rechtzeitig entdeckt und aufgezeigt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren.

Prüfung der Sicherheit von Maschinen / Elektrische Ausrüstung von Maschinen gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)

Die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) beschreibt regelmäßig wiederkehrende Prüfungen der elektrischen, elektronischen und programmierbarer elektronischer Ausrüstung von Maschinen, die während des Arbeitens nicht von Hand getragen werden oder als Gruppe von Maschinen abgestimmt zusammenarbeiten, beginnent an der Netzanschluss-Stelle der elektrischen Ausrüstung. Ziel ist es, …

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gefahrbringende Situationen durch Fehler in der elektrischen Ausrüstung von Maschinen frühzeitig zu erkennen. So kann die Gefahr eines elektrischen Schlags oder eines Brandes aus elektrischer Ursache rechtzeitig erkannt und beseitigt werden, aber auch die zuverlässige Verfügbarkeit der Produktionsmittel nachhaltig verbessert werden. Da für jede Maschinenart produktspezifische Anforderungen an die Sicherheit zu berücksichtigen sind, um so für eine angemessene Sicherheit zu sorgen, spielt die besondere Befähigung und Erfahrung der prüfenden Person hier eine entscheidende Rolle.

Prüfung von Ladesäulen und Ladeinfrastruktur / Elektromobilität gemäß DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722)

Die DIN VDE 0105-100 fordert im Rahmen der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel für eine Reihe von speziellen Anwendungsfällen noch eine „Ergänzende Prüfung“ zu dem in dieser Norm beschriebenen Prüfumfang. In der DIN VDE 0100-722 …

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… werden nun seit Oktober 2016 die zusätzlichen Anforderungen an die regelmäßig wiederkehrende Prüfung der Anschlusspunkte zur Stromversorgung von Elektrofahrzeugen beschrieben. Neben anderen speziellen Prüfungen ist auch, soweit erforderlich, der Einsatz spezieller Adapter zur Fahrzeugsimulation vorgesehen, so dass diese Aufgabe nur durch spezielle geschulte und entsprechend ausgestattete Personen zuverlässig durchgeführt werden kann. Nur so wird das Laden des Elektrofahrzeugs zu einer sicheren Sache.

Prüfung von Sicherheits­­beleuchtungs­anlagen (jährliche Funktionsprüfung) gemäß DIN EN 50172 (VDE 0108-100)

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen dienen in erster Linie der Sicherheit von Personen. Sie helfen im Falle einer Evakuierung, dass sich Personen auch bei Ausfall der regulären Beleuchtung, z.B. durch einen Stromausfall, im Gebäude sicher orientieren können. Durch die Notbeleuchtung wird eine ausreichende Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege sichergestellt, …

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… hinterleuchtete Piktogramme kennzeichnen den kürzesten Weg aus der Gefahrenzone. Um nun sicherzustellen, dass die Sicherheitsbeleuchtungsanlage in Gefahrensituationen auch zuverlässig funktioniert, fordert die DIN EN 50172 (VDE 0108-100) neben anderen Maßnahmen auch eine jährliche Funktionsprüfung, bei der jede Leuchte und jedes hinterleuchtete Zeichen über seine volle, vom Hersteller angegebene Betriebsdauer geprüft wird. Idealerweise sollte diese Prüfung auch auf die Ergebnisse der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zurückgreifen können. Hier bietet sich an, diese Prüfung gemeinsam mit der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen durchzuführen.

Prüfungen nach sonstigen Regelwerken (z.B. Werksnormen, VdS-Richtlinien, Prüfungen im Rahmen des Qualitätsmanagements usw.)

Ohne regelmäßige Überwachung und Wartung können technische Systeme und Anlagen nicht sicher funktionieren. Sie büßen dann oft nicht nur ihren Nutzen ein sondern können sogar zu einer Gefahr für Personen und für den Betrieb werden. In vielen Fällen reicht es für einen sicheren Betrieb im Rahmen der Betreiberverantwortung bereits aus, die geltenden gesetzlichen Regelungen (z.B. Gesetze, Vorschriften, Regelwerke), …

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… bestehende Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die Vorgaben des Herstellers systematisch zu beachten. Oft gibt es daneben aber auch weitere sinnvolle Maßnahmen, die die Sicherheit und oft auch die Wirtschaftlichkeit einer technischen Anlage nachhaltig verbessern können, so wie sie z.B. in den VdS-Richtlinien beschrieben werden. Durch ihre besondere Qualifikation und unter Zuhilfenahme geeigneter Mess- und Prüfmittel kann die prüfende Person den Betreiber erfolgreich dabei unterstützen, betriebliche Prozesse zu optimieren, Betriebskosten zu senken und den Energieverbrauch zu reduzieren.

Prüfung von Blitzschutz­anlagen / Blitz- und Über­spannungsschutz gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)

Bei über 2 Millionen Blitzen pro Jahr alleine über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kann das Naturereignis Blitz wirklich jeden treffen (VdS 2010). Eine Gefahr stellt hierbei der Blitzschlag selbst, aber auch die in Folge atmosphärischer Elektrizität entstehende Überspannung dar. Mögliche Auswirkungen von Blitzen und Überspannung …

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… sind die Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Personen, die Gefährdung von Sachwerten durch Brände, sonstige Beschädigungen von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie die Zerstörung elektrischer und elektronischer Anlagen und Betriebsmittel, oft auch verbunden mit dem Verlust gespeicherter Daten. Zweck der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung ist es also sicherzustellen, dass die installierten Einrichtungen zum Schutz vor Blitzeinschlägen und Überspannung (Blitzschutzanlage, bestehend aus Fangeinrichtung, Ableitungen und Erdungsanlage, Überspannungsschutzeinrichtungen) den geltenden Normen entspricht, alle Teile des Blitzschutzsystems in gutem Zustand sind und ihre zugedachten Funktionen erfüllen können, keine Korrosion entstanden ist und alle neu hinzu gekommenen Versorgungseinrichtungen oder bauliche Änderungen in das Blitzschutzsystem einbezogen wurden. Ihre Erfahrung und die Verwendung spezieller Prüf- und Messverfahren ermöglichen es der prüfenden Person dabei, alle zugänglichen Teile der Blitzschutzanlage durch Besichtigung und Messung kompetent zu prüfen und zu beurteilen.

Prüfung von Regalsystemen gemäß BetrSichV und DIN EN 15635

Es gibt unzählige Bauformen von Regalsystemen und kein Betrieb kommt heute noch ohne diese platzsparenden Hilfsmittel zum Ordnen und Organisieren der im Betrieb benötigten Materialien aus. Aber egal ob Fachboden-, Paletten-, Kragarm-, Einfahr-, Durchfahr- oder Durchlaufregal, für alle diese Regalsysteme gilt, sie sind ein Betriebsmittel im Sinne der BetrSichV und dürfen nicht zu einer Gefährdung für Personen werden. Der Betrieb ist daher verpflichtet, …

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… seine Regalsysteme systematisch und regelmäßig mindesten 1x jährlich zu prüfen (DGUV Regel 108-007, DIN EN 15635). Durch seine spezielle Ausbildung und Erfahrung kann die prüfende Person dabei den Betrieb erfolgreich unterstützen, auftretende Mängel an Regalsystemen rechtzeitig zu erkennen und abzustellen. Dabei behält er auch stets die auf das Regalsystem einwirkenden Umgebungseinflüsse im Auge, und hilft so, das Auftreten von Schäden auch ursächlich zu vermeiden (z.B. durch fehlenden Rammschutz im Lagerbetrieb).

Prüfung von Sekuranten / Anschlageinrichtungen zur Absturzsicherung gemäß BetSichV

Die Gefahr eines Absturzes kann nicht in allen Arbeitssituationen durch eine bauliche bzw. technische Lösung restlos beseitigt werden. In diesen Arbeitssituationen kommen dann häufig persönliche Schutzausrüstungen als Rückhalte- oder Auffangsystem zum Einsatz, bei dem die Person mittels Körperhaltevorrichtung (Fanggurt) durch ein Befestigungssystem (Seil, Falldämpfer)mit einer zuverlässigen Verankerung (Anschlageinrichtung, Sekurant) verbunden wird. Die BetrSichV fordert …

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…  nur für alle Komponenten dieses Sicherungssystems eine regelmäßige Wirksamkeitsprüfung durch den Betreiber, insbesondere da hier das Versagen eines einzigen Bauteils, z.B. der Anschlageinrichtung, im „Falle eines Falles“ über Leben und Gesundheit einer Person entscheiden kann. Die Frage nach der Wirksamkeit der Anschlageinrichtung kann daher nur durch eine entsprechend qualifizierte Person zuverlässig beantwortet und dokumentiert werden. Da in vielen Fällen wichtige Bestandteile des Sekuranten tief unter dem Aufbau der Dachhaut verborgen sind und die Montage auch oft nicht ausreichend dokumentiert wurde, ist die Wirksamkeit einer Anschlageinrichtung dann oft nur durch ergänzende messtechnische Prüfungen wie z.B. einer horizontalen oder vertikalen Zugprobe zu ermitteln. Daher kommt neben der besonderen Qualifikation der prüfenden Person auch noch der geeigneten Ausrüstung bei der Prüfung eine entscheide Bedeutung zu.

Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694)

Der Einsatz von tragbaren Leitern und Tritten ist in der betrieblichen Praxis mit einem nicht zu unterschätzenden Gefährdungspotential verbunden. Deshalb dürfen Leitern nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden und auch nur, wenn durch eine regelmäßig durchzuführende Prüfung die sichere Verwendbarkeit festgestellt wurde. Diese Prüfung stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation

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und Erfahrung der prüfenden Person, da es hier sowohl um die Beurteilung der Beschaffenheit der betreffenden Leiter als auch um die Eignung für den Einsatzzweck und die Einsatzumgebung geht. Die Prüffristen sind so festzulegen, dass ein sicherer Umgang der Beschäftigten mit den Leitern und Tritten sichergestellt ist. Daher ist auch die Nutzungshäufigkeit, die Beanspruchung durch Benutzung und Transport sowie die Lagerbedingungen zu berücksichtigen.