BRANDSCHUTZ

Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit

Beratungsleistungen im Brandschutz

Externer Brandschutz­beauftragter

Brandschutzordnung

Seminare und Schulungen

Beratungsleistungen im Brandschutz

Durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen trägt das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber die Hauptverantwortung für den Brandschutz in der Betriebsstätte. Dies gilt sowohl für den Schutz der eigenen Mitarbeiter als auch für den Schutz der Sachgüter. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG ist es die Grundpflicht des Arbeitgebers, Maßnahmen des Arbeitsschutzes und somit auch des Brandschutzes zu treffen, …

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… zu überprüfen und ggf. anzupassen. Er hat für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Auf Grund dieser Regelungen ist der Unternehmer persönlich haftbar für die Folgen eines Brandes in Ihrem Betrieb. Um sich hier als Unternehmer rechtssicher zu verhalten ist es oft unerlässlich, in Fragen des betrieblichen Brandschutzes externe fachliche Unterstützung hinzuzuziehen. Wir unterstützen Sie hier gerne! Unsere qualifizierten Mitarbeiter bringen hierbei insbesondere auch ihre spezifischen Branchenkenntnisse (z.B. Verwaltung, Produktion, Logistik, Gastronomie) mit ein.

Externer Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des Brandschutzes. Es kann dabei ganz unterschiedliche Gründe geben, warum in einer Betriebsstätte ein Brandschutzbeauftragter benötigt wird. Baurechtlich wird der Brandschutzbeauftragte in machen Sonderbauten oder auch bei besonderen Risiken (Feuergefährdete Betriebsstätte, Ex-Bereiche usw.) gefordert. Hier lohnt sich ein Blick in die Baugenehmigung und in das Brandschutzkonzept des Gebäudes. Weiterhin verlangen Versicherungen in manchen Fällen …

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… die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Rahmen des Versicherungsschutzes. Zuletzt kann er auch im Rahmen der Arbeitsschutzorganisation zur Verhütung der Risiken von Brand und Feuer vorgesehen werden. Wird ein Brandschutzbeauftragter gefordert, ist in jedem Fall zu prüfen, ob die Bestellung eines extern Beauftragten sinnvoll ist. Ihr Vorteil: Es entfällt die Notwendigkeit, sich oder einen eigenen Mitarbeiter für diese Aufgabe freizustellen, zu qualifizieren und laufend fortzubilden. Das spart Kosten und erlaubt die Konzentration auf das eigene Kerngeschäft.

Brandschutzordnung

Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Dazu gehört auch die Gefahr eines Brandes in der Betriebsstätte. Eine Brandschutzordnung ist nun in diesem Zusammenhang eine Zusammenfassung der Regeln, die im Brandfall durch die Beschäftigten und durch alle anderen Personen im Gebäude zu beachten sind. Sie kann somit im rechtlichen Sinne …

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… einer Betriebsanweisung bzw. einer Hausordnung gleich gestellt werden. Der Aufbau einer Brandschutzordnung wird in der DIN 10096 beschrieben und besteht aus Teil A, Teil B und Teil C. Der Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude, Teil B an die Beschäftigten, Teil C an die Personen, die besondere Aufgaben im Brandfall erfüllen sollen (z.B. Brandschutzhelfer). Einmal erstellt, ist die Brandschutzordnung regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen. Hierbei können wir Sie ebenso unterstützen, wie bei der Erstellung der Brandschutzordnung. 

Seminare und Schulungen

Als Partner für eine zeitgemäße und arbeitsschutzgerechte Unternehmensorganisation bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Leistungen rund um den vorbeugenden Brandschutz auch diverse Seminare und Schulungen zu verschiedenen Unterweisungsthemen an, die wir insbesondere auch in der Form einer Inhouse-Veranstaltung direkt in Ihrem Betrieb durchführen können. Die Inhalte der Veranstaltungen können dabei direkt an ihre Bedürfnisse angepasst werden.

BEISPIELE
  • Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer
  • Regelmäßige Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter
  • Praktische Löschübung
  • Andere Themen / Unterweisungen auf Nachfrage!